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BGH, 11.11.1975 - 5 StR 575/75 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Unterschlagung durch Verschwinden des Angeklagten mit dem Wagen nach der Sicherungsübertragung des Wagens - Äußerliche Erkennbarkeit des Willens des Täters zur Zueignung als Voraussetzung für eine Unterschlagung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 07.12.1959 - GSSt 1/59
Inkasso - § 246 StGB, 'Tatbestandslösung'
Auszug aus BGH, 11.11.1975 - 5 StR 575/75
Bei der Unterschlagung muß der Wille des Täters, sich die Sache zuzueignen, nach außen erkennbar geworden sein (BGHSt 14, 38, 41).